NRW-weit einsatzbereit

AGB

Zuverlässige Schneeräumung und Streudienste für Gewerbe, Kommunen und Privatkunden. Rechtssichere Abläufe, dokumentierte Einsätze und schnelle Reaktionszeiten bei Schnee und Glätte.

Rechtssicher
Haftpflichtversichert
Einsatzbereit bei Schneefall
Schnelle Reaktion
Wetterbasiert geplant, sofort umgesetzt.
Einsatzdokumentation
Nachweisbar, transparent, verlässlich.
Profi-Team & Technik
Für Flächen jeder Größe in NRW.
Vertragsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese AGB regeln die Bedingungen für Leistungen von WinRei24 Dienstleistungen.

Winterdienst & Grünpflege
B2B/B2C – nach Vertrag
Stand:

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen WinRei24 Dienstleistungen, In der Hagenbeck 21, 45143 Essen, Deutschland (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Leistungen

Der Auftragnehmer erbringt Winterdienstleistungen (z. B. Schneeräumung, Streudienst, Eisbeseitigung) sowie – sofern vereinbart – Leistungen der Grünpflege. Art, Umfang, Zeiten, Prioritäten, Flächen und Einsatzgrenzen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Leistungsverzeichnis oder Vertrag.

Wetter- und lageabhängige Einsätze erfolgen nach definierten Triggern (z. B. Glätte, Schneefall, Prognose), Priorisierung und dokumentierten Einsatzzeiten, soweit vereinbart.

3. Angebot, Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Annahme des Angebots, Auftragsbestätigung oder Beginn der Leistungserbringung.

Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt die zur Leistungserbringung notwendigen Informationen rechtzeitig zur Verfügung, insbesondere:

  • genaue Flächen-/Objektangaben, Pläne, Zugänge, Prioritäten
  • Gefahrenstellen, Besonderheiten (z. B. empfindliche Beläge)
  • Schlüssel-/Zutrittsregelungen, Park- und Zufahrtsmöglichkeiten
  • Ansprechpartner und Erreichbarkeit

Flächen müssen für den Einsatz zugänglich sein. Hindernisse (z. B. parkende Fahrzeuge) können die Leistung einschränken; Mehrkosten oder Mehraufwand können gesondert berechnet werden, soweit vereinbart.

5. Preise, Abrechnung, Zahlung

Es gelten die im Angebot/Vertrag vereinbarten Preise. Je nach Vereinbarung erfolgt die Abrechnung pauschal, nach Einsatz, nach Fläche oder nach Aufwand.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

Der Auftragnehmer kann angemessene Abschlagszahlungen verlangen, soweit dies vertraglich vereinbart ist.

6. Ausführung, Einsatzzeiten, höhere Gewalt

Einsatzzeiten und Reaktionsfenster ergeben sich aus dem Vertrag. Witterungs- und verkehrsbedingte Verzögerungen können nicht vollständig ausgeschlossen werden. Der Auftragnehmer bemüht sich um eine effiziente, priorisierte Einsatzabwicklung.

Bei höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen, extremen Wetterlagen, Straßensperrungen oder sonstigen Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, können Leistungen verzögert oder vorübergehend unmöglich sein. Ansprüche des Auftraggebers hieraus bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen.

7. Dokumentation & Nachweise

Soweit vereinbart, dokumentiert der Auftragnehmer Einsätze (z. B. Zeit, Objekt/Fläche, Art der Maßnahme). Die Dokumentation dient der Transparenz und kann dem Auftraggeber auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.

8. Abnahme, Mängel, Gewährleistung

Der Auftraggeber hat die Leistung nach Erbringung zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnis schriftlich anzuzeigen.

Bei berechtigten Mängeln erfolgt Nacherfüllung durch Nachbesserung. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der nachfolgenden Haftungsregelungen.

9. Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftung (z. B. Produkthaftung) bleibt unberührt.

Hinweis: Winterdienst reduziert Risiken, kann jedoch bei fortlaufendem Schneefall/Glätte keine absolute Gefahrlosigkeit garantieren.

10. Laufzeit, Kündigung

Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Vertrag. Sofern nicht abweichend geregelt, gelten die gesetzlichen Kündigungsrechte.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

11. Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers nur zur Vertragsabwicklung und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Essen.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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